Entlang der Taa- und der Fuchsackerstrasse wurden in den vergangenen Wochen gelbe Streifen angebracht. Im Fall der Taastrasse sogar entlang des Trottoirs. Die Streifen sind weder ein Ersatz für ein Trottoir noch eine Parkverbotslinie. Sie bewirken durch das Vorspiegeln einer optischen Verengung der Strasse eine Temporeduktion bei den Motorfahrzeuglenkern.
Die gelben Streifen haben keine rechtliche Bewandtnis und schränken die Nutzung der Strasse nicht ein. Sie dürfen unter Einhaltung der allgemeinen Strassenverkehrsvorschriften befahren oder begangen werden. Auch ein Abstellen von Fahrzeugen auf diesen Markierungen ist grundsätzlich erlaubt. Durch die gelben Streifen am Fahrbahnrand nimmt der Motorfahrzeugführer die Strasse schmaler wahr als sie tatsächlich ist, fährt eher in der Mitte und dabei auch deutlich langsamer.


