Die Gemeinderäte Degersheim und Neckertal haben das zeitlich beschränkte Fahrverbot für Motorfahrzeuge auf der Berg-Wolfensbergstrasse ausgedehnt. Gemäss ihrem Beschluss soll das Fahrverbot neu an allen Wochentagen Gültigkeit haben. Die Beschlüsse der beiden Gemeinderäte werden heute unter Eröffnung einer Rechtsmittelfrist amtlich publiziert und sind noch nicht rechtskräftig.

Die Berg-Wolfensbergstrasse verbindet das Föhrenwäldli mit dem Wolfensberg und verläuft je ungefähr zur Hälfte auf den Gemeindegebieten von Degersheim und Neckertal. Die Strasse ist Teil des regionalen Velowegs Nr. 99 «Herzroute» und des Wanderweges «Rond om Tegersche» und wird von vielen Radfahrern, Spaziergängern und Wanderern befahren oder begangen. Über die Strasse, welche als Gemeindestrasse dritter Klasse klassiert ist, sind nur vereinzelte Liegenschaften erschlossen. Bereits heute gilt auf der Strasse ein Fahrverbot an Samstagen und Sonntagen Gültigkeit. Auf Antrag der zuständigen Strassenkorporation haben die beiden Gemeinderäte beschlossen die zeitliche Beschränkung des Fahrverbotes aufzuheben, wodurch das Befahren der Strasse mit Motorfahrzeugen zu jeder Zeit grundsätzlich verboten ist. Ausnahmen gelten für die Anwohner, die Landwirte, deren Land über die Strasse erschlossen ist und für Personen, welche über eine Bewilligung von der Gemeinde verfügen.