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title: "Warenmarkt statt Jahrmarkt"
author: "Gemeinde-News Degersheim"
published: 2020-07-23
region: "Degersheim"
canonical_url: https://flawil-degersheim.regioticker.ch/article/23-07-20-warenmarkt-statt-jahrmarkt
publisher: RegioTicker
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---# Warenmarkt statt Jahrmarkt


Der Gemeinderat hat beschlossen, dass der Jahrmarkt Degersheim in diesem Jahr nicht stattfindet. Nun steht fest, dass am 6. und 7. September 2020 in Degersheim dennoch Marktbetrieb herrscht. Der Ostschweizer Marktverband organisiert einen Warenmarkt.

Die Einschränkungen aufgrund der Coronapandemie verunmöglichen Vieles, aber nicht alles. So hat der Bundesrat schon in einem der ersten Lockerungsschritte Warenmärkte unter Auflagen wieder zugelassen. Für einen Markt wie den traditionellen Degersheimer Jahrmarkt mit seinen vielen Vergnügungs- und Gastronomieangeboten gelten jedoch nach wie vor strenge Bestimmungen. Diese verunmöglichen die Durchführung des Jahrmarktes im üblichen Rahmen.

**Bewilligung erteilt**

Landesweit wurde eine Vielzahl von Jahrmärkten abgesagt. Darunter leidet nicht nur die Bevölkerung, welche auf ihre geliebten Feste verzichten muss. Vor allem die Marktfahrenden sind dadurch ernsthaft in ihrer Existenz bedroht und suchen deshalb nach Lösungen. Der Gemeinderat hält an seinem Entscheid fest, den Jahrmarkt nicht durchzuführen. Das Marktreglement der Gemeinde Degersheim bietet jedoch die Möglichkeit für eine Alternative. Gemäss diesem kann jedermann eine Bewilligung für die Durchführung eines Marktes auf dem Gemeindegebiet beantragen. Dies tat auch der Ostschweizerische Marktverband. Zusammen mit dem Antrag auf eine Bewilligung reichte er auch ein Corona-Schutzkonzept ein, welches vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) abgesegnet wurde. Der Gemeinderat hat dem Ostschweizerischen Marktverband die Bewilligung für die Durchführung eines Warenmarktes am 6. und 7. September 2020 erteilt. Entsprechend findet an diesem Datum nicht der Jahrmarkt, sondern ein Warenmarkt statt. Das Kinderkarussell und der Autoscooter werden, separiert vom Warenmarkt, am üblichen Standort aufgestellt.

**Nicht mit dem Jahrmarkt vergleichbar**

Der Warenmarkt unterscheidet sich deutlich vom traditionellen Anlass. So darf der Markt keine Gastronomieangebote beinhalten. Auch das Strassenfestival und die beliebten, von diversen Vereinen betriebenen Festzelte und Treffpunkte, sind nicht erlaubt. Die Verantwortung für den Warenmarkt obliegt dem Ostschweizerischen Marktverband, bzw. bei den von ihm eingesetzten Marktchef. Dieser ist dafür besorgt, dass das Schutzkonzept und der Mindestabstand eingehalten werden.

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