Die Gefahr von grossflächigen Flur- und Waldbränden im Kanton St. Gallen ist sehr hoch. Seit Freitag, 17. Juli 2026, gilt deshalb auf dem gesamten Kantonsgebiet ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Ziel ist es, Natur und Bevölkerung wirksam zu schützen.
Trotz des Niederschlags sind die Wälder weiterhin so trocken, dass im ganzen Kanton St. Gallen eine grosse Waldbrandgefahr besteht. Die kantonalen Behörden haben daher die Waldbrandgefahrenstufe auf 5 («sehr grosse Gefahr») angehoben. Da schon ein kleiner Funke grosse und unberechenbare Waldbrände entfachen kann, wurde zudem ab dem 17. Juli 2026 ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im ganzen Kantonsgebiet angeordnet.
Das Entfachen von Feuer im Freien, selbst im eigenen Garten, ist verboten. Auch die Verwendung von Elektro- und Gasgrills im Wald ist nicht mehr gestattet. Ebenfalls ist es untersagt, Feuerwerk jeglicher Art abzubrennen. Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, kann mit Busse bestraft werden. Um in der aktuellen Situation Waldbrände verhindern zu können, ist die Mithilfe der Bevölkerung zentral. Informieren Sie Ihre Familien, Freunde und Nachbarn und melden Sie sich bei der Polizei, sofern Sie Verstösse feststellen.
Aktuelle Informationen und Verhaltensempfehlungen finden Sie unter waldbrandgefahr.sg.ch oder in der Smartphone-App Alertswiss.


