Wer eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb ausübt, stellt sich sicherlich die Frage nach der AHV-Abrechnungspflicht.
Eine selbständige Tätigkeit, auch im Nebenerwerb, muss in jedem Fall angemeldet werden. Übersteigt jedoch das jährliche Einkommen aus dem selbständigen Nebenerwerb 2'300 Franken nicht, so ist man grundsätzlich beitragsbefreit. Die Anmeldeformulare können im Online-Schalter auf www.svasg.ch heruntergeladen oder bei der AHV-Zweigstelle Degersheim bezogen werden.


