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title: "Sturmholz darf nicht verbrannt werden"
author: "Gemeinde-News Degersheim"
published: 2018-01-25
region: "Degersheim"
canonical_url: https://flawil-degersheim.regioticker.ch/article/25-01-18-sturmholz-darf-nicht-verbrannt-werden
publisher: RegioTicker
image: https://www.degersheim.ch/newsimg/thumb_1516797896_unbenannt.JPG
---# Sturmholz darf nicht verbrannt werden


Im diesen Jahr sind bereits mehrere Stürme über die Schweiz hinweggefegt und haben an vielen Orten teilweise massive Schäden an Gebäuden, Infrastruktur und Pflanzen verursacht. Vor allem die Wälder waren stark betroffen. Das Sturmholz das nun am Boden liegt, darf aber nicht verbrannt werden. Ebenso ist im Umgang mit den gefallenen Bäumen Vorsicht geboten.

Die Stürme haben zehntausende von Bäumen geknickt, gefällt oder sogar entwurzelt. Den Waldeigentümern sind dabei nicht nur finanzielle Einbussen entstanden, ihnen stehen auch umfangreiche Räumungsarbeiten bevor. Um den Aufwand für die Räumungsarbeiten zu reduzieren, haben vereinzelte Waldbesitzer damit begonnen, das Sturmholz direkt vor Ort zu verbrennen. Beim Verbrennen von frischem Holz entsteht jedoch sehr viel Feinstaub, welcher die Gesundheit der Menschen beeinträchtigen kann. Die Luftreinhalteverordnung verbietet daher dieses Vorgehen.

**Bewilligung nur in Ausnahmefällen**

Nur in Ausnahmefällen darf frisches Sturmholz verbrannt werden. Zum einen, wenn die Gefahr der Ausbreitung von Krankheiten oder Schädlingsbefall droht, zum anderen, wenn das Abführen des Holzes technisch nicht möglich ist und beim Liegenlassen gefährliche Situationen entstehen könnten. Beispielsweise durch die Verklausung (Verschluss, Stauung) von Bächen. Beim Vorliegen solcher Situationen erteilen die politischen Gemeinden die nötige Ausnahmebewilligung. Die Revierförster stehen den Waldeigentümern gerne beratend zur Seite.

**Vorsicht im Wald**

Das Wegräumen des Sturmholzes ist eine anspruchsvolle und nicht ungefährliche Arbeit. Die Spannungen im gefallenen Holz sind unberechenbar und können massive Kräfte entfalten. Entsprechend ist bei der Ausführung der Arbeiten grosse Vorsicht und das Einhalten sämtlicher Schutzvorschriften geboten. Spaziergänger sollten es vermeiden, sich in Aufräumgebieten aufzuhalten. Ebenfalls sollten geknickte oder entwurzelte Bäume grossräumig umgangen werden.

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