Von April bis Juli verstecken bodenbrütende Vögel sowie Rehe ihre Jungtiere in waldnahen Wiesen. Deswegen sollen Hunde während dieser Zeit in Wald und Waldesnähe an der Leine geführt werden. Landwirte sind beim Mähen zu besonderer Vorsicht aufgerufen und können von der Jagdgesellschaft Hilfe zum Schutz der Rehkitze anfordern.
In den Monaten April bis Juli ist sogenannte Brut- und Setzzeit. Während dieser Zeit sind in den Wiesen bodenbrütende Vögel mit ihren Eiern oder Jungtieren zu finden. Aber auch die Rehgeissen platzieren ihre Kitze während dieser Zeit in Wiesen bei Waldrändern. Den Jungtieren drohen während dieser Phase mehrere Gefahren. Einerseits sind freilaufende Hunde unterwegs, die Jungtiere angreifen oder zumindest aufschrecken können, was diese schwächt, verletzt oder gar tötet. Andererseits sind die Wiesen in Waldesnähe oft landwirtschaftlich genutzt; das Mähen dieser Flächen birgt grosse Gefahr für versteckte Jungtiere.
Hunde an der Leine führen
Verschiedene Kantone kennen eine Leinenpflicht im Hundegesetz. Hunde müssen während der Brut- und Setzzeit im Wald oder in Waldesnähe an der Leine geführt werden. Der Kanton Thurgau hat die Leinenpflicht in diesem Frühling eingeführt. Der Kanton St.Gallen sowie die beiden Appenzeller Halbkantone kennen diese Regelung nicht. Trotzdem empfiehlt der Verband der Waldeigentümer (WaldSchweiz), Hunde in dieser Zeit in Wald und Waldesnähe anzuleinen.
Vorsicht beim Mähen der Wiesen
Bei Wiesen in Waldesnähe, aber abseits von Strassen und Wegen, ist für Landwirte besondere Vorsicht geboten, weil sich Rehgeissen hier sicher fühlen und dort deshalb oft Rehkitze versteckt sind. Eine einfache Methode zur Verhinderung von tödlichen Zwischenfällen ist das sogenannte Verblenden: Dabei werden am Vorabend des Mähens auf einer langen Stange Säcke aufgehängt. Die Rehgeissen interpretieren dies als Gefahr und sie führen die Kitze nachts aus der Wiese.
Unterstützung für Landwirte
Die Jagdgesellschaft bietet den Landwirten Unterstützung beim Verblenden an: Sämtliche Landwirte sind dazu aufgerufen, sich vor dem Mähen während der Brut- und Setzzeit bei der entsprechenden Anlaufstelle (Tierschutz) zu melden, wann sie welche Wiesen mähen. Der zuständige Jäger kommt am Vortag vorbei und platziert das Verblendmaterial.
Ansprechpartnerin und Ansprechpartner
Gemeinde Degersheim: Gottfried Jud, Tierschutzbeauftragter, Mobile 078 751 09 83
Gemeinde Flawil: Martina Jung, Tierschutzbeauftragte, Mobile 079 720 24 22, E-Mail tierschutzjung@bluewin.ch
Alex Jung, Tierschutzbeauftragter, Mobile 079 580 35 12, E-Mail buurjung@thurweb.ch


