Im September kontrollierte das Blaue Kreuz ob in Degersheimer Restaurants und Verkaufsgeschäften die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden. Dabei versuchten jungen Testkäuferinnen und –käufer Alkoholische Getränke oder auch Tabak zu erwerben, obwohl sie das Schutzalter noch nicht erreicht hatten. Das Ergebnis ist erfreulich: Nur in zwei von zwölf Betrieben ist den Teenagern die Bier-, Wein- oder Longdrink-Bestellungen bzw. Tabakkauf geglückt. Der Gemeinderat Degersheim ruft die Restaurantbetreiberinnen und -betreiber dazu auf, die Jugendschutzbestimmungen weiterhin zu berücksichtigen.


