Im März 2021 hat der Gemeinderat beschlossen, Tempo-30-Zonen nur noch zu projektieren, sofern ein breit abgestützter Antrag aus der Bevölkerung vorliegt. Auf entsprechenden Antrag hat er nun für das Hörenquartier einen Massnahmenplan erarbeiten lassen und wird diesen der Bevölkerung ab Ende Oktober zur Mitwirkung unterbreiten. An einer öffentlichen Begehung erhalten Interessierte die Gelegenheit, die Umsetzungsmöglichkeiten vor Ort zu betrachten und Fragen zu stellen.
Erhöhte Sicherheit für Kinder und andere schwache Verkehrsteilnehmende, weniger Lärm, bessere Luftqualität oder verbesserte Lebensqualität in Wohngegenden. Wer Vorteile einer Tempo-30-Zone auszählen möchte, findet einige. Dennoch sind solche geschwindigkeitsreduzierten Zonen auch umstritten. Vor allem die teilweise nötigen Verkehrsberuhigungsmassnahmen werden von vielen als teuer und mühsam erachtet.
Breite Akzeptanz erforderlich
Der Gemeinderat war immer wieder mit Anfragen von Einzelpersonen konfrontiert, die sich in ihrem Wohnquartier eine Tempo-30-Zone wünschten. Dies veranlasste ihn, im März 2021 einen Grundsatzentscheid zu fällen. Im Wissen um die unterschiedlichen Ansichten und gestützt auf die Erfahrung von der Bürgerversammlung 2006 entschied der Gemeinderat daher, Tempo-30-Zonen nur zu projektieren, wenn ein breit abgestützter Antrag aus der Bevölkerung vorliegt. Nachdem er diesen Grundsatzentscheid kommuniziert hatte, liess ein erster Antrag nicht lange auf sich warten. Die Bewohnerinnen und Bewohner, der Sonnhaldenstrasse reichten einen entsprechenden Antrag ein, welcher von 58 Personen unterzeichnet wurde. Für den Gemeinderat war damit die Akzeptanz eines solchen Vorhabens ausgewiesen, weshalb er die weiteren Schritte für eine Tempo-30-Zone im Hörenquartier an die Hand nahm.
Verschiedene Vorabklärungen
Wenn ein konkreter Antrag aus der Bevölkerung für eine Tempo 30-Zone vorliegt, prüft die Kantonspolizei erst ob die Voraussetzungen für die Schaffung einer solchen gegeben sind. Danach erstellt ein spezialisiertes Ingenieurbüro einen technischen Bericht, den die Kantonspolizei erneut beurteilt. Daraufhin folgt die Erstellung eines Massnahmenplans, zu dem sich die Bevölkerung in einem Mitwirkungsverfahren äussern kann. "Alle diese Vorabklärungen haben wir nun getätigt und die notwendigen Berichte und Pläne erstellen lassen", erklärt Gemeindepräsident Andreas Baumann. Diese Arbeiten seien jedoch erst an die Hand genommen worden, nachdem die sich beim Eingang des Antrags in Revision befindliche Verordnung des ASTRA über die Tempo-30-Zonen rechtsgültig geworden war. "Die Änderung der Verordnung hat auch erhebliche Erleichterungen bei den geforderten Massnahmen gebracht," begründet Andreas Baumann den Sinn des Aufschubes.
Mitwirkung und Infoveranstaltung
Nachdem die Abklärungen ergeben haben, dass eine Tempo-30-Zone im Hörenquartier sinnvoll und verhältnismässig ist und auch die Kantonspolizei diese Erkenntnis bestätigt hat, beschloss der Gemeinderat, ein Mitwirkungsverfahren durchzuführen. Ab dem 25. Oktober 2024 liegt der Massnahmenplan 30 Tage lang zur öffentlichen Mitwirkung auf. Dieser Massnahmenplan zeigt, wo die Signale zu stehen kommen, wo Markierungen anzubringen sind und wo bauliche Massnahmen ergriffen werden müssen. Ebenfalls gibt er Auskunft über die Kostenfolgen, die im vorliegenden Projekt bei rund CHF 70'000.00 liegen. Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens organisiert die Gemeinde am Donnerstag, 24. Oktober 2024, um 18.00 Uhr, eine öffentliche Begehung, bei der das Vorhaben und die Umsetzung der Massnahmen von Fachleuten erläutert und Fragen beantwortet werden.
Verfahrensablauf
Nach der Durchführung des Mitwirkungsverfahrens wertet die Gemeindeverwaltung die Rückmeldungen aus der Bevölkerung aus und lässt allenfalls Änderungen am Massnahmenplan vornehmen. Anschliessend entscheidet der Gemeinderat, ob er das Projekt umsetzen und bei der Kantonspolizei die Verfügung der Tempo-30-Zone beantragen will. Sofern dies geschieht, wird die Verfügung der Kantonspolizei für ein Einspracheverfahren öffentlich aufgelegt. Erst nach Rechtsgültigkeit der Verkehrsanordnung kann die Umsetzung erfolgen.


