Die Steuerabrechnung der Gemeinde Degersheim per 31. Oktober 2020 liegt vor. Es darf davon ausgegangen werden, dass die Budgetvorgaben – über alle Steuerarten gesehen – erreicht werden.

ie für das Jahr 2020 erwarteten Erträge der Einkommens- und Vermögenssteuern befinden sich bei den natürlichen Personen nur noch unwesentlich unter Budget. Im Bereich der Budgetvorgaben liegen die Erträge der Grundsteuern. Über dem Budgetziel sind die Erträge aus den Gewinn- und Kapital- sowie den Handänderungssteuern. Bei den Quellen- und den Grundstückgewinnsteuern wurde das Budgetziel noch nicht ganz erreicht. Bei diesen Steuerarten werden die Anteile der Gemeinden in unregelmässigen Abständen vom Kanton weitergeleitet. Es darf daher noch mit zusätzlichen Erträgen gerechnet werden. Über alle Steuerarten gesehen darf davon ausgegangen werden, dass die Budgetvorgaben erreicht werden.