Der Gemeinderat Degersheim hat aufgrund der aktuellen pandemischen Lage beschlossen, die Bürgerversammlung vom 29. März 2021 abzusagen.
Gestützt auf Art. 52 Gemeindegesetz (sGS 151.2; GG) und die «Verordnung über die Beschlussfassung über Geschäfte der Bürgerversammlung während der Covid-19-Epidemie» des Regierungsrates vom 20. Januar 2021, hat der Gemeinderat festgelegt, die Geschäfte der Bürgerversammlung den Stimmberechtigten anlässlich der Urnenabstimmung vom 11. April 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Amtsbericht wird Mitte März 2021 verfügbar sein. Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten separat zugestellt.
Der Amtsbericht kann sodann auch unter www.degersheim.ch in der Rubrik Politik abgerufen oder bei der Gemeinderatskanzlei bestellt oder bezogen werden.


