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title: "Öffentliche Mitwirkung Parkplatzkonzept"
author: "Gemeinde-News Degersheim"
published: 2018-03-28
region: "Degersheim"
canonical_url: https://flawil-degersheim.regioticker.ch/article/28-03-18-offentliche-mitwirkung-parkplatzkonzept
publisher: RegioTicker
image: https://www.degersheim.ch/newsimg/thumb_1522228179_180329-parkierungsreglement.jpg
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Der Gemeinderat Degersheim hat sich im vergangenen Jahr für die Einführung eines Parkplatzreglements ausgesprochen. Nun ist ein solches ausgearbeitet und liegt in einem, vom Gemeinderat genehmigten Entwurf vor. Die gesamte Degersheimer Bevölkerung, die Parteien und die Verbände sind nun eingeladen, zu diesem Entwurf Stellung zu nehmen. Das Reglement und der dazugehörige Plan können bis Ende der Mitwirkungsfrist am 25. April 2018 im Gemeindehaus oder auf der Gemeindehomepageeingesehen werden.

Die Änderungen welche die Einführung des Parkierungsreglements mit sich bringen wird, werden vor allem im Zentrum und im historischen Ortskern Degersheims spürbar sein. Es ist dem Gemeinderat daher wichtig, dass neben den Parteien und Verbänden auch die Anwohner am vorgesehenen Parkierungsreglement mitwirken können. Er lädt daher alle Bewohner Degersheims ein, bis zum 25. April 2018 zum vorliegenden Parkierungsreglement und dem Umsetzungsplan Stellung zu nehmen.

**Mehr freie Parkplätze und mehr Verkehrssicherheit**

Der Gemeinderat verfolgt mit der Einführung des Parkierungsreglements grundsätzlich zwei Ziele: Einerseits soll das Dauerparkieren auf den zentralen Parkplätzen eingeschränkt werden, damit dort freie Parkplätze zur Verfügung stehen. Andererseits wird angestrebt, die Parkordnung in den historischen Wohngebieten zu verbessen, um so mehr Übersichtlichkeit und Verkehrssicherheit zu schaffen. Eine direkte monetäre Bewirtschaftung ist nicht vorgesehen, allerdings können die Lenkungsmassnahmen den Verkauf von Bewilligungen (Parkkarten) erfordern. Vom Parkplatzreglement nicht betroffen sind alle privaten Parkplätze.

**Parkzeitbeschränkung**

Auf den öffentlichen Parkplätzen auf dem Dorfplatz, beim Friedhof, an der Mühlefeldstrasse, an der Bahnhofstrasse (Kähbrücke) wie aber auch beim Oberstufenschulhaus und beim Schulhaus Steinegg soll die Parkzeit über den Tag auf maximal vier Stunden begrenzt werden. Für je einen Drittel der Parkfelder besteht die Möglichkeit Parkkarten zu erwerben, mit welchen ohne Parkzeitbegrenzung parkiert werden darf. Diese Möglichkeit ist Arbeitnehmenden mit auswärtigem Wohnsitz, Besuchern und nur in Ausnahmefällen den Anwohnern vorbehalten. Ein Anspruch auf ein Parkfeld besteht auch mit Parkkarte nicht.

**Erweiterte blaue Zone**

Im Gebiet nördlich der Hauptstrasse soll eine erweiterte blaue Zone eingeführt werden. Innerhalb dieser Zone werden an verschiedenen Standorten insgesamt ca. 60 blaue Parkfelder entlang der Strassen markiert. Die Parkfelder werden so angeordnet, dass sie teilweise auch eine verkehrsberuhigende Wirkung erzielen. Auf den blauen Parkfeldern innerhalb der Zone kann gemäss Art. 48 Signalisationsverordnung (SSV) an Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 18.00 und 08.00 Uhr unbeschränkt parkiert werden. Tagsüber ist die Parkzeit auf eine Stunde, je nach Ankunftszeit auf maximal 89 Minuten beschränkt. Für Anwohner der erweiterten blauen Zone besteht die Möglichkeit mit kostenpflichtigen Monats- oder Jahresparkkarten unbeschränkt zu parkieren. Das Parkieren ausserhalb von markierten Parkfeldern ist innerhalb der Zone verboten.

**Einzelne Parkfelder**

Die blauen Parkfelder entlang der Hauptstrasse bleiben wie bis anhin bestehen. Hinzu kommen an verschiedenen Orten einzelne blaue oder weisse Parkfelder, auf welchen mit Parkscheibe bzw. unbeschränkt parkiert werden darf. Diese Parkfelder sollen vor allem an einzelnen neuralgischen Stellen, wie beispielsweise im unteren Teil der Bergstrasse, gegenüber dem Bahnhof, an der Unterdorfstrasse oder an der Seeblickstrasse Übersicht schaffen. An der unteren Bergstrasse wird die maximale Parkdauer auf 30 Minuten begrenzt.

**Informationen im Internet oder im Gemeindehaus**

Den Entwurf des Parkplatzreglements sowie der Plan mit den eingezeichneten Parkplätzen und Parkfeldern können in der Gemeinderatskanzlei oder auf der Gemeindehomepage (Politik / öffentliche Auflagen) eingesehen werden. Die Stellungnahmen sind bis zum 25. April 2018 schriftlich bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen und sollten die Anschrift sowie eine Telefonnummer oder E-Mailadresse des Verfassers/der Verfasserin aufweisen.

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