Mit den der öffentlichen Mitwirkung unterbreiteten Rahmennutzungsplänen stellt der Gemeinderat die Instrumente zur Debatte, die nun konkret aufzeigen, wo in Degersheim wie gebaut werden kann. Er berücksichtigt dabei die Vorgaben zur Innenentwicklung wie auch das Bedürfnis der Bevölkerung auf Freiraum.

​Die Überarbeitung von Zonenplan und Baureglement wurden aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben aus dem Raumplanungsgesetz und dem neuen kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) notwendig. Dies allein bringt schon verschiedene Veränderungen mit sich. So sind zum Biespiel die Zonen künftig nicht mehr nach der Geschossigkeit zu bezeichnen, sondern nach der Gebäudehöhe. Einige bisherige Zonen sind nicht mehr zugelassen während andere neu geschaffen wurden. Gut spürbar ist auch, dass das PBG den Spielraum der Gemeinden stärker einschränkt und mehr Belange abschliessend regelt, so dass die Gemeinden hier keine Bestimmungen mehr schaffen können. Das führt vor allem zu einer Verschlankung des Baureglements: Weist das aktuelle Baureglement noch 65 Artikel auf, sind es im vorliegenden Entwurf nur noch 39 Artikel. Im Weiteren galt es, mit den neuen Rahmennutzungsplänen das Hauptziel des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes, die innere Verdichtung, umzusetzen. Obwohl der Gemeinderat im Entwurf des Baureglements Massnahmen vorsieht, welche die Bebaubarkeit eines Grundstücks einschränkt, kann das Verdichtungsziel mit den nun zur Debatte stehenden Instrumenten erreicht werden.

Zonenplan

Im Vergleich mit dem im Jahr 2020 verworfenen Zonenplan fällt auf den ersten Blick auf: Mehr grün. Eine grosse Anzahl der heute bestehenden Freiflächen wie der Marktplatz, das Bahnhofpärkli, oder die Sport- und Schwimmanlage sind mit grüner Farbe als Freiflächen markiert. Damit ist deren Fortbestand gesichert. Ansonsten fällt vor allem das Bahnhofsgebiet und der Bereich nordwestlich des Schwimmbades auf. Dies sind Gebiete, in denen weiterhin eine gute Entwicklung möglich sein soll. Gegenüber der Version von 2020 gab es wiederum Änderungen: So soll die Verdichtung nicht mehr rund um das Freibad erfolgen, sondern vor allem in nördlicher Richtung. Im Gebiet Bahnhof Nord ist keine Schwerpunktzone mehr vorgesehen, sondern eine Wohnzone, in der erhöhte Ansprüche an die Gestaltung gestellt werden. Der damit verbundene Wegfall der Sondernutzungsplanpflicht soll zudem auch eine Entwicklung in einem kleineren Rahmen ermöglichen. Ansonsten wurde die Anordnung der Zonen überprüft und mit dem Grundsatz, dass gegen den Siedlungsrand die Gebäudehöhen eher abnehmen sollten, teilweise angepasst. Um die Verdichtung ins Zentrum lenken zu können, wurden zusätzliche Wohnzonen geschaffen, die vor allem Rücksicht auf die teils kleinen Parzellen nehmen.

Baureglement

Gegenüber der Vorlage aus dem Jahr 2020 weist der aktuelle Entwurf zwei Massnahmen auf, mit denen die Bebaubarkeit der Grundstücke massvoll gehalten werden kann. So ist in einem grossen Teil der Wohnzonen auch weiterhin der grosse Grenzabstand vorgesehen. Zudem wird neu mit einer Baumassenziffer in fast allen Wohnzonen das Gebäudevolumen in ein Verhältnis zur Grundstücksfläche gesetzt. Ausnahmen in beiden Fällen bildet vor allem die Kernzone im Zentrum, die zu grossen Teilen geschützt ist und sich ohnehin an die umliegenden Gebäude anpassen muss. Ganz neu ist die Schaffung eines Gestaltungsbeirats, den der Gemeinderat künftig beiziehen kann bzw. muss. Dies ist vor allem in den Entwicklungsgebieten Bahnhof Nord und im Bereich Mühlefeld vorgesehen. Was die Ausgestaltung der Bauten betrifft, bleibt vieles beim Alten. So werden die Regelungen betreffend Dachaufbauten, Abgrabungen und Gebäudezufahrten grösstenteils übernommen. Neu sind jedoch eine erhöhte Parkplatzerstellungspflicht, die Pflicht für ökologische Ausgleichsflächen, aber auch die Möglichkeit, bei Konzepten für Autoarme Nutzung auf die Erstellung von Parkplätzen verzichten zu können. Zudem sollen Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Gemeinde Nachhaltigkeitsbeiträge leisten kann.

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass der Entwurf der Rahmennutzungspläne eine gute bauliche Entwicklung der Gemeinde ermöglicht, aber auch auf den Bestand und die Freiräume gut Rücksicht nimmt.