Der Abstimmungssonntag vom 18. Juni 2023 erforderte die Auszählung von drei eidgenössischen und drei kantonalen Vorlagen. Diese wichtige Arbeit wird von den Stimmenzählerinnen und Stimmenzählern der Gemeinde Degersheim vorgenommen. Die Gemeinde sucht nun neue Stimmenzählende und bittet Interessierte, sich bei der Gemeinderatskanzlei oder bei einer der Ortsparteien zu melden.
Am Sonntagmorgen um ca. 08.30 Uhr treffen die aufgebotenen Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler sowie einige Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung im Gemeindehaus ein. Noch bevor die Urnen geöffnet werden, beginnen die Stimmzählenden mit ihrer Arbeit. Schliesslich sind die brieflichen Stimmabgaben bereits im Vorfeld eingegangen und liegen in den noch versiegelten Urnen zur Auszählung bereit. Als erster Schritt erfolgt die Kontrolle, ob das eingereichte Wahlcouvert gültige Stimmen enthält oder nicht. Dafür sind zwei Kriterien massgebend: Erstens muss der Stimmrechtsausweis unterschrieben sein, zweitens müssen die Stimmzettel im separaten, verschlossenen Stimmzettel-Couvert eingereicht sein. Ist eine dieser beiden Vorgaben nicht erfüllt, gilt die Stimmabgabe als ungültig. Dies ist so, da das Stimmgeheimnis gewahrt werden muss und niemand wissen darf, wer wie abgestimmt hat. Die gültigen Stimmzettel-Couverts, nun getrennt vom Stimmrechtsausweis, werden geöffnet und die Stimmzettel nach Vorlage sowie ja und nein sortiert. Jeder Stimmenzählende hat hier seine eigene Vorgehensweise, das ihm am praktikabelsten erscheint. Nachdem die Stimmzettel sortiert sind, werden diese von einem anderen Stimmenzählenden kontrolliert. Das Vieraugenprinzip ist für die Minimierung von Fehlern sowie zur Verhinderung von Manipulationen äusserst wichtig. Erst nach diesem Schritt erfolgt die Auszählung, welche maschinell vorgenommen wird. Auch hier sind zur Fehlerminimierung mehrere Zählungen Standard. Nach der erfolgten Auszählung unterzeichnen sämtliche verantwortlichen Stimmenzählenden das Abstimmungsprotokoll, womit sie Richtigkeit des Ergebnisses bestätigen. Im Anschluss reicht die Gemeinderatskanzlei die Ergebnisse online der zuständigen kantonalen Behörde ein.
Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler gesucht
Um die Wahlen und Abstimmungen ordentlich durchführen zu können, ist die Gemeinde Degersheim immer wieder auf Bürgerinnen und Bürger angewiesen, die sich für das Amt des Stimmenzählers zur Verfügung stellen. Laut Wahl und Abstimmungsgesetz des Kantons St. Gallen Stimmenzählende nicht einer politischen Partei angehören, jedoch ist es in Degersheim üblich, dass die Parteien dem Gemeinderat Vorschläge unterbreiten. Für Parteilose besteht die Möglichkeit, ihr Interesse direkt bei der Gemeinderatskanzlei zu hinterlegen. Anschliessend wählt der Gemeinderat die neuen Stimmenzählenden.
Für Interessierte sind auf der Gemeindehomepage in der Rubrik Politik -> Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler alle nötigen Informationen sowie die Kontaktdaten aufrufbar.


