Im Auftrag der Gemeinde führte das Gesundheitsdepartement in den vergangenen Monaten in verschiedenen Betrieben Alkohol- und Tabaktestkäufe durch. Dabei wurde überprüft, ob die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden. In allen geprüften Betrieben wurden die Jugendschutzbestimmungen tadellos umgesetzt.
Der Verkauf von alkoholischen Getränken und Tabak an Jugendliche unter 16 Jahre, bei hochprozentigem Alkohol unter 18 Jahren, ist verboten. Für den Jugendschutz ist es wichtig, dass dieses Verkaufsverbot auch eingehalten wird. Darum lässt die Gemeinde in unregelmässigen Abständen Kontrollen in Form von Testkäufen vornehmen. Bei diesen Testkäufen versuchen Jugendliche, die das entsprechende Alter noch nicht erreicht haben, in verschiedenen Verkaufsstellen und Restaurants Alkohol und Tabakwaren zu erwerben. Bestehen Zweifel über das Alter der Konsumentinnen und Konsumenten, muss das Verkaufspersonal zwingend einen Ausweis verlangen. Sämtliche getesteten Verkaufsstellen haben die gesetzlichen Vorgaben eingehalten. Der Gemeinderat ist über das Ergebnis sehr erfreut und dankt allen Betrieben für ihren wertvollen Beitrag zum erfolgreichen Jugendschutz.


