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title: "Neuerung bei Kontrollen von Holzheizungen erfordert Reglementänderung"
author: "Gemeinde-News Degersheim"
published: 2021-10-28
region: "Degersheim"
canonical_url: https://flawil-degersheim.regioticker.ch/article/28-10-21-neuerung-bei-kontrollen-von-holzheizungen-erfordert-reglementanderung
publisher: RegioTicker
image: https://www.degersheim.ch/newsimg/thumb_1635434541_bleistift.jpg
---# Neuerung bei Kontrollen von Holzheizungen erfordert Reglementänderung


Die gesetzlichen Grundlagen für Kontrollmessungen bei Holzfeuerungen haben sich geändert. Das in Degersheim geltende Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen stammt aus dem Jahr 2010 und entspricht nicht mehr den Vorgaben des Bundes. Der Gemeinderat Degersheim hat deshalb ein neues Reglement erlassen, welches dem fakultativen Referendum untersteht.

Holzfeuerungen tragen während der Heizsaison insbesondere bezüglich Feinstaub und Russ erheblich zur Luftbelastung bei. Alle Holzfeuerungen unterstehen einer visuellen Kontrollpflicht, die durch den Kaminfeger periodisch durchgeführt wird. Seit Neuestem schreibt die eidgenössische Luftreinhalteverordnung auch vor, dass bei Holzheizkesseln die Einhaltung der Grenzwerte alle vier Jahre mit Emissionsmessungen sichergestellt werden muss. Für Restholzfeuerungen gilt ein Intervall von zwei Jahren.

**Kantonale Mustervorlage**

Damit die notwendigen Kontrollmessungen regelmässig vollzogen werden können, hat der Gemeinderat die kommunalen Vorschriften der neuen Luftreinhalteverordnung angepasst. Das heisst, das bestehende, kommunale Reglement über Luftreinhaltemassnahmen ist anhand des kantonalen Musterreglements überarbeitet worden.

**Fakultatives Referendum**

Der Gemeinderat Degersheim hat das neue Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen am 26. Oktober 2021 erlassen. Es wird vom 1. November bis 1. Dezember 2021 dem fakultativen Referendum unterstellt. Während dieser Zeit kann es in der Gemeinderatskanzlei oder [hier](https://www.degersheim.ch/DE/128/ReferendumReglementLuftreinhaltemassnahmen.htm) eingesehen werden. Wird das Referendum nicht ergriffen, tritt das Reglement per 1. Januar 2022 in Kraft.

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