Seit Oktober 2021 ist in den Wäldern des Kantons St.Gallen der Einsatz von Stacheldrahtzäunen und Drahtverhauen verboten. Die entsprechende Anpassung des Jagdgesetzes ist Anfang Oktober mit einer Übergangsfrist für die Umsetzung von vier Jahren in Kraft getreten.
Entsorgung von eingewachsenen Wildfallen und Drahtverhauen im Kanton St.Gallen. Die Waldregionen unterstützen die Massnahmen zur Verbesserung des Lebensraumes und wollen daher den Rückbau von unnötigen oder nicht mehr erlaubten Zäunen mit einem finanziellen Anreiz fördern. So werden bis zu zwei Franken pro Laufmeter abgetragenem und entsorgtem Zaun als Prämie an die Eigentümerinnen und Eigentümer ausbezahlt. Die Aktion wurde aufgrund der kantonalen Initiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere» ins Leben gerufen. Der St.Galler Kantonsrat hatte im April 2021 einen für beide Seiten befriedigenden Gegenvorschlag zur Tierleid-Initiative gutgeheissen.
Weitere Informationen und das Antragsformular für Prämien sind auf der Website www.wald.sg.ch unter der Rubrik «Unterstützung für den Rückbau von Zäunen» zu finden.


