Degersheim Dünger und Pflanzenschutzmittel gehören nicht in Gewässer! Die Umweltschutzgesetzgebung schreibt vor, dass beim Ausbringen von Dünger (z.B. Gülle und Mist) und Pflanzenschutzmitteln ein Abstand von mindestens drei Metern Breite zum oberirdischen Gewässer einzuhalten ist. Auch entlang von Hecken und Waldrändern muss beim Austragen von Düngemitteln ein Abstand eingehalten werden.

Gewässer reagieren sensibel

Bereits kleine Mengen Dünger oder Pflanzenschutzmittel richten in Gewässern grossen Schaden an. Fische und andere Kleintiere werden vernichtet und das Gewässer bleibt für lange Zeit nachhaltig vergiftet. Auch im Uferbereich, einem wichtigen Lebensraum für Wildpflanzen und viele Kleintiere, hat Dünger nichts verloren. Der Pufferstreifen von drei Metern Breite soll zudem verhindern, dass überschüssiger Dünger bei Regen in die Gewässer ausgewaschen wird.

Weitere Pufferstreifen

Auch entlang von Hecken, Feld- und Ufergehölzen sowie Waldrändern dürfen auf einer Breite von drei Metern keine Dünger oder Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Ein Regelverstoss hat Konsequenzen. Bewirtschafter, die sich nicht daranhalten, müssen mit Bussen rechnen. Diese betragen in der Regel beim erstmaligen Verstoss mehrere hundert Franken. Zusätzlich werden die Direktzahlungen an den Bewirtschafter gekürzt.