Die Abwasserreinigungsanlage (ARA) Oberglatt stösst an ihre Kapazitätsgrenze. Zudem erfüllt sie nicht mehr alle gesetzlichen Anforderungen und muss daher erweitert und teilweise erneuert werden. Die an die ARA angeschlossenen Verbandsgemeinden beteiligen sich anteilsmässig an den Mehrkosten für die Investitionen und den Betrieb. In der Gemeinde Degersheim müssen diese Mehrausgabe an der kommenden Bürgerversammlung im März 2018 genehmigt werden.
Zur Aufbereitung des Abwassers ist die Gemeinde Degersheim dem Abwasserzweckverband Flawil – Degersheim – Gossau (AVFDG) angeschlossen. Dieser betreibt die Abwasserreinigungsanlage (ARA) Oberglatt auf dem Gebiet der Gemeinde Flawil, welche in den Jahren 1999 bis 2003 das letzte Mal ausgebaut wurde. Durch die stetig ansteigende Abwassermenge im Einzugsbereich hat die ARA Oberglatt nun ihre Kapazitätsgrenze erreicht. Deshalb muss die biologische Reinigungsstufe (Biofiltration) erweitert werden. Zudem sind die Anforderungen an die Reinigungsleistung stetig angestiegen. Sogenannte Mikroverunreinigungen, welche die Gewässerökologie beeinflussen, können in der bestehenden ARA nur schlecht beseitigt werden. Gemäss der Gewässerschutzgesetzgebung müssen grössere ARA, wie die ARA Oberglatt, ab dem Jahr 2022 auch solche Mikroverunreinigungen eliminieren können.
Projektkosten
Entsprechend liegt ein Projekt vor, welches die Erweiterung der biologischen Reinigungsstufe und den Neubau einer Anlage zur Beseitigung von Mikroverunreinigungen vorsieht. Die gesamten Investitionskosten belaufen sich voraussichtlich rund CHF 20 Mio. Der Bund subventioniert die Anlage zur Beseitigung von Mikroverunreinigungen mit 75%. Insofern betragen die Kosten für den AVFDG nach Abzug der Bundessubventionen ca. CHF 11 Mio. Die drei Verbandsgemeinden tragen die jährlichen Mehrkosten, bestehend aus den Kreditzinsen, Abschreibungen und dem Betriebsaufwand, anteilsmässig.
Anteil der Gemeinde Degersheim
Der Anteil der Gemeinde Degersheim an die Investitionskosten beläuft sich nach Abzug der Bundessubventionen auf CHF 1.24 Mio. Da der Bund seine Subventionen aber erst zusichert, wenn alle Verbandsgemeinden ihre Kredite zugesprochen haben, muss die Gemeinde Degersheim einen Beitrag in der Höhe von CHF 2.31 Mio. zusichern. Gemäss Gemeindeordnung müssen neue Ausgaben in dieser Höhe von der Bürgerschaft genehmigt werden. Das betreffende Geschäft wird der Degersheimer Bürgerschaft an der Bürgerversammlung vom 26. März 2018 vorgelegt.


