Im kanton St. Gallen herrscht bis auf Widerruf absolutes Feuerverbot! Doch was heisst das genau?
Bitte beachten Sie folgende Verhaltensregeln zum absoluten Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton. Die Verhaltensregeln sind verbindlich und gelten auf dem gesamten Kantonsgebiet.
Es ist generell verboten, …
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offene Feuer im Freien zu entfachen. Dies beinhaltet die Nutzung von jeglichen Arten von Holz- und Kohlegrills, Cheminées, Pizzaöfen, Smokers etc.
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Feuer in Feuerschalen, Tonnen oder anderen Feuerstellen zu entfachen.
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im Freien Kerzen anzuzünden.
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Feuerwerke zu zünden, auch keine Vulkane oder Bengalische-Zündhölzer.
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Himmelslaternen, Ballone mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen oder Kong-Ming-Laternen steigen zu lassen.
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im Wald zu rauchen und im restlichen Kantonsgebiet brennende Streichhölzer und Raucherwaren wegzuwerfen.
Man darf, …
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im Freien einen Gasgrill benützen, wenn er auf einem nichtbrennbaren Untergrund steht. Man muss aber 40 Meter Abstand zum Waldrand halten.
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einen Elektrogrill benützen, wenn er auf einem nichtbrennbaren Untergrund steht.
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im Freien rauchen, aber nur ausserhalb des Waldes. Die Asche ist auch zuhause im Garten in einem Aschenbecher oder in einem anderen nicht brennbaren Behältnis zu entsorgen. Bevor man den Aschenbecher leert, soll man sich vergewissern, dass nichts mehr brennen kann. Es ist strengstens verboten, Streichhölzer und Raucherwaren achtlos wegzuwerfen.


