Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sind verpflichtet, ihre Tankanlage regelmässig kontrollieren zu lassen. Nimmt die Umwelt wegen einer fehlenden Kontrolle Schaden, haftet die Eigentümerschaft. Eine professionelle Tankkontrolle erhöht die Sicherheit und erhält den Wert der Anlage. Das zahlt sich für das Portemonnaie und die Umwelt aus. Bei bewilligungspflichtigen Tankanlagen schreibt das Gewässerschutzgesetz zwingend vor, diese alle zehn Jahre von einer Fachperson kontrollieren zu lassen. Leckanzeigegeräte bei doppelwandigen Tanks oder Rohrleitungen müssen alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft werden. Die Kontrollrapporte können von der zuständigen Behörde jederzeit eingefordert werden. Wer die Kontrollen unterlässt, handelt grobfahrlässig und riskiert bei einem Schadenfall, dass die Versicherung ihre Leistungen kürzt oder verweigert.

Auch bei den meldepflichtigen Tankanlagen sollen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer periodische Sichtkontrollen durch Fachpersonen durchführen lassen. Auch Kunststofftanks haben nur eine begrenzte Lebensdauer. In der Regel gilt ein Kontrollturnus von 10 Jahren als angemessen. Die Kontrollen dürfen nur von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden, die dem Verband CITEC Suisse (www.citec-suisse.ch) der Tankbranche angehören.

Weitere Informationen zu diesem Thema sind auf der Webseite des Kantons St. Gallen unter «Tankanlagen» zu finden. Informationen zu qualifizierten Fachbetrieben bietet die Webseite der CITEC Suisse.