Im vergangenen Januar wurde mit technischen Sitzungen begonnen, um eine statische Ertüchtigung der mangelhaften Blockholzplatten zu erwägen. Es folgten weitere Sitzungen im Monatsintervall. Die Zeit dazwischen wurde jeweils von den Fachleuten für Planung und Berechnungen gebraucht. Schliesslich resultierte ein statisches und architektonisches Sanierungskonzept, welches aufzeigt, dass eine Ertüchtigung möglich ist, relativ rasch umgesetzt werden kann sowie wesentlich kostengünstiger als ein Rück- und Neubau ist. Hinsichtlich der Lebensdauer und der Einhaltung von Normen (insbesondere den Brandschutz und die Erdbebensicherheit betreffend) wurden dabei keine Konzessionen gemacht. Zudem versicherten die Vertreter von Hauswartdienst, Schulsport, Musikschule und Sportvereinen, dass die nötigen Anpassungen (es ergeben sich schmalere Räume und tiefere Raumhöhen im Bereich von 6 bis 15 cm) den Unterhalt und die Nutzung nicht wesentlich einschränken werden. Auf dieser Grundlage stimmte der Gemeinderat vor den Sommerferien einer Ertüchtigung im Grundsatz zu. Er teilte die juristische und versicherungstechnische Analyse und beauftragte Christoph Ackermann (Schulpräsident), Pascal Bossart (Bereichsvorsteher Bau und Infrastruktur), René Appert (Bauherrenvertreter) sowie den zugezogenen Rechtsanwalt, Peter Loher, eine Vereinbarung über die Finanzierung der Ertüchtigung auszuhandeln und abzuschliessen.
Einigung zustande gekommen
Über die Sommerferienzeit konnte mit den involvierten Unternehmen und deren Versicherungen eine Einigung erzielt werden. Demnach ergeben sich aus der Ertüchtigung selbst keine unmittelbaren Mehrkosten für die Gemeinde. Von den Mängelfolgekosten (vgl. Kasten) verbleibt demgegenüber voraussichtlich ein gewisser Teil (im Umfang von schätzungsweise maximal 880’000 Franken) bei der Gemeinde. Es handelt sich dabei schwergewichtig um
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Kosten für den Weiterbetrieb des Turnhallenprovisoriums - sie werden mit netto 270'000 Franken ins Budget 2027 und allenfalls weiteren Kosten (Rückbau) ins Budget 2028 aufgenommen und müssen an der jeweiligen Bürgerversammlung genehmigt werden.
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projektbezogene Kosten sowie Kosten im Zusammenhang mit der Streitbeilegung, wie anwaltschaftliche Vertretung, Bauherren- und Planerleistungen – der Gemeinderat hat dafür zu Lasten des Bauprojektes einen Nachtragskredit in der Höhe von 300’000 Franken gesprochen.
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Reserven (z.B. Teuerung) in der Höhe von CHF 250'000 Franken - derzeit wird davon ausgegangen, dass diese nicht ausgeschöpft werden müssen.
Die Parteien haben die Vereinbarung Anfang September unterzeichnet. Über die Vereinbarung wurde Stillschweigen vereinbart.
Es geht weiter
Die Gemeinde ist unter den gegebenen Umständen erfreut über den Ausgang der Verhandlungen. Laut Rechtsanwalt Peter Loher hätte die prozessuale Durchsetzung von Forderungen voraussichtlich zu einem mehrjährigen, kostenintensiven Gerichtsverfahren geführt, dessen Ausgang von einem umfangreichen – und zu einem gewissen Grad natürlich auch ungewissen – Beweisverfahren abhängig gewesen wäre. Alleine die dadurch praktisch unumgängliche massive Verzögerung des Bauvorhabens hätte Folgekosten in erheblicher Höhe ausgelöst. Angesichts dieser Perspektiven war die ausgehandelte Vereinbarung auch seines Erachtens zu empfehlen. Dem gegenüber ermöglicht die nun erzielte Einigung noch in diesem Herbst eine Wiederaufnahme der Bautätigkeit. Zuerst erfolgt die statische Sanierung. Nach deren Abnahme können im März 2027 die Arbeiten wieder dort aufgenommen werden, wo sie im November 2025 gestoppt worden sind. Der ursprüngliche Zeitplan erfährt so eine rund 16-monatige Verzögerung. Eine Übergabe der fertigen Turnhalle an die Vereine und die Schule ist für den Frühling 2028 geplant. «Unser Ziel war es immer, möglichst rasch eine Wiederaufnahme der Bautätigkeit zu erwirken, um der (Musik)Schule sowie den Vereinen, die neuen Räume in absehbarer Zeit übergeben zu können und gleichzeitig der Gemeinde möglichst wenig Zusatzkosten aufzubürden.” zeigt sich Christoph Ackermann erleichtert über das Ergebnis der mit viel Aufwand erarbeiteten Lösung.
Mängelfolgekosten - kurz erklärt
Firma A liefert und installiert für eine Bauherrin im Rahmen eines Werkvertrages Waschmaschinen, hergestellt von Firma B, bei welchen trotz sorgfältiger Prüfung keine Mängel erkennbar sind. Nach kurzer Zeit ist eine Maschine defekt und es entsteht zusätzlich ein Wasserschaden (Mangelfolgeschaden). Firma A muss die Waschmaschine auf eigene Kosten reparieren oder ersetzen. Es ist an ihr, diese Kosten bei Firma B zurückzufordern (Regress). Für den Wasserschaden haftet Firma A demgegenüber nur, falls ein Verschulden vorliegt. Ansonsten hat die Bauherrin die Kosten zur Behebung des Wasserschadens (Mängelfolgekosten) zu tragen. Den Hersteller der Maschine, also Firma B, kann sie grundsätzlich nicht direkt belangen, weil sie mit diesem in keinem Vertragsverhältnis steht.
Sanierungskonzept
Das Sanierungskonzept Statik wurde von Holzbauingenieur Matthias Eisele und seinem Team, Merz Kley Partner, Dornbirn erstellt. Er verantwortet bereits das ursprüngliche Projekt. Nun zeigt er mit dem Sanierungskonzept Statik auf, dass die Blockholzplatten sowohl, wo sie horizontal in Decken, als auch, wo sie vertikal in Wände verbaut worden sind, durch das Aufbringen von Kertostreifen sowie Verschraubungen verstärkt und ausgesteift werden können. Die Unterlagen zum Sanierungskonzept sowie weitere Informationen zur Ertüchtigung des Neubaus Dreifachhalle und Musikschulzentrum Feld sind auf www.flawil.ch/bauprojekte zu finden.


