Die rechtsverbindlichen amtlichen Publikationen der Gemeinde Flawil werden seit 1.Januar 2020 auf der Publikationsplattform des Kantons St.Gallen (www.publikationen.sg.ch) veröffentlicht. Die Publikationen erscheinen auf freiwilliger Basis weiterhin auch im FLADE-Blatt, allerdings ohne Rechtsverbindlichkeit.
Der Gemeinderat hat am 4. August 2026 Folgendes genehmigt:
• Projekt Teilstrassenplan Oberstrasse und Oberweg
• Strassenbauprojekt Oberstrasse und Oberweg
• Bericht Auswertung Mitwirkungsverfahren
Auf den Grundstücken Nummer 959, 2180 und 2882 ist eine Wohnüberbauung geplant. Um eine hinreichende Erschliessung der Überbauung sicherzustellen, soll der Gemeindestrassenplan angepasst werden. Die bestehende Oberstrasse soll mit zwei Seitenarmen (Gemeindestrasse 3. Klasse) ergänzt werden.
Der Teilstrassenplan Oberstrasse und Oberweg sowie die dazugehörenden Unterlagen liegen während 30 Tagen vom 14. September 2026 bis 13. Oktober 2026 im Gemeindehaus Flawil, Bahnhofstrasse 6, im 3. Stock beim Anschlagbrett des Geschäftsfeldes Bau und Infrastruktur zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Während der Auflagefrist kann gegen den Teilstrassenplan Oberstrasse und Oberweg sowie die dazugehörenden Unterlagen beim Gemeinderat Flawil, Bahnhofstrasse 6, 9230 Flawil, schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 153 ff. PBG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1; abgekürzt VRP]). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.


