Ausgangspunkt des Projekts war ein Antrag der Anwohnerschaft im Jahr 2021. In der Folge prüfte der Gemeinderat die Einführung einer Tempo-30-Zone und bezog das gesamte Hörenquartier in die Planungen mit ein. Nach der Erarbeitung eines Massnahmenplans, der öffentlichen Mitwirkung sowie der Genehmigung durch die Kantonspolizei St.Gallen wurde die erforderliche Verkehrsanordnung öffentlich aufgelegt. Gegen diese gingen zwei Rekurse ein, die vom Baudepartement abgewiesen wurden. Da keine weitere Beschwerde erhoben wurde, erlangte die Verkehrsanordnung Rechtskraft.
In den vergangenen Monaten wurden die vorgesehenen baulichen Massnahmen im Zusammenhang mit verschiedenen Strassenbauprojekten umgesetzt. Dazu gehörten Anpassungen an der Rosenstrasse, der Sonnhaldenstrasse sowie am Blumenweg. Nach dem Abschluss dieser Arbeiten konnten nun auch die Signale und Markierungen angebracht werden. Mit der Inbetriebnahme der Tempo-30-Zone verfügt die Gemeinde Degersheim erstmals über eine flächendeckende Tempo-30-Regelung in einem Wohnquartier.
Verhalten in Tempo-30-Zonen
Im Strassenverkehr gilt generell Rechtsvortritt und es sind in der Regel keine Fussgängerstreifen vorhanden. Fahrzeuglenkerinnen und -lenker müssen jederzeit damit rechnen, dass Fussgängerinnen und Fussgänger die Strasse überqueren. Diese die Strasse grundsätzlich an geeigneten und übersichtlichen Stellen queren. Dabei haben Fahrzeuge jedoch Vortritt.



