Für alle Betriebe, die «Nicht BVD-frei» sind, gelten ab dem 1.11.26 Einschränkungen im Tierverkehr. Tiere dürfen ohne negatives BVD-Resultat nicht mehr verstellt werden. Die Teilnahme an Viehmärkten, Ausstellungen und Auktionen sowie die gemeinsame Sömmerung mit Tieren aus anderen Tierhaltungen sind für Tiere aus «Nicht BVD-freien» Betrieben nicht mehr erlaubt. Ausgenommen ist der direkte Transport zur Schlachtung. Betriebe mit dem grünen Status «BVD-frei» unterliegen hingegen keinen Einschränkungen im Tierverkehr.
Tierhaltende schützen ihren Bestand, indem sie ausschliesslich Tiere aus «BVD-freien» Betrieben zukaufen. Sollte ein Tierzukauf aus einem «nicht BVD-freien» Betrieb nötig sein, muss für alle zu verstellende Tiere ein negativer BVD-Antigenbefund vorliegen, der maximal 10 Tage alt sein darf. Weibliche Tiere über acht Monate benötigen zusätzlich ein antikörpernegatives Testresultat. Der Empfängerbetrieb von Tieren aus einem roten «Nicht BVD-freien» Betrieb verliert automatisch seinen «BVD-frei» Status.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BLV: Letzte Meile BVD-Ausrottung


