Die Planung der Instandstellung und Sanierung der Liegenschaft «Hirschen» in Flawil läuft. Am 20. Dezember 2024 wurde das entsprechende Baugesuch beim Geschäftsfeld Bau und Infrastruktur eingereicht. Damit die hinreichende Erschliessung sichergestellt werden kann, ist ein Teilstrassenplan notwendig.
Ein entsprechendes Strassenbauprojekt wurde bereits vom 11. August 2025 bis 9. September 2025 öffentlich aufgelegt. Innert Frist sind zwei Einsprachen eingegangen. Aufgrund der Einsprachen wurde das Bauprojekt überarbeitet. Infolge der wesentlichen Änderungen wird das Planverfahren neu gestartet.
Der vorliegende Teilstrassenplan wurde mit der Evangelischen Kirchgemeinde Flawil abgesprochen und koordiniert. Die Parkplätze auf der Parzelle Nr. 1072 verbleiben im Eigentum der Evangelischen Kirchgemeinde. Für die Parzelle Nr. 1072 sind 11 Besucherparkfelder sowie ein Parkfeld für Gehbehinderte geplant. Im südlichen Teil der Liegenschaft Hirschen sind 12 Parkfelder für die Bewohnenden und die gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss angedacht. Die hinreichende Erschliessung soll mittels der Gemeindestrasse 3. Klasse (Hirschenstrasse Nr. 351) sichergestellt werden. Der Gemeinderat hat das Strassenbauprojekt genehmigt und für das erneute Mitwirkungsverfahren freigegeben.
Unterlagen liegen auf
Das Strassenbauprojekt «Erschliessung Hirschen» liegt im Gemeindehaus Flawil, Bahnhofstrasse 6, im 3. Stock beim Anschlagbrett des Geschäftsfelds Bau und Infrastruktur auf. Die Planunterlagen sind auch auf der Mitwirkungsplattform der Gemeinde Flawil, www.mitwirken-flawil.ch, aufgeschaltet. Das öffentliche Mitwirkungsverfahren dauert vom 26. Oktober 2026 bis 9. November 2026. Daran können alle teilnehmen. Stellungnahmen sind bis spätestens 9. November 2026 via Mitwirkungsplattform (www.mitwirken-flawil.ch), per E-Mail oder auf dem Postweg an Gemeinde Flawil, Geschäftsfeld Bau und Infrastruktur, Bahnhofstrasse 6, 9230 Flawil, einzureichen. Im Anschluss an das Mitwirkungsverfahren wird das Strassenbauprojekt «Erschliessung Hirschen» nochmals bearbeitet, durch den Gemeinderat genehmigt und später während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.



