Gerne erinnern wir die Grundbesitzer und Anstösser an die Pflicht, die nötigen Rückschnitte an überragenden oder sichtbehindernden Ästen, Sträuchern und Bäumen auf die gesetzlichen Abstände vorzunehmen oder ausführen zu lassen. Wo die Besitzer ihren Pflichten nicht nachkommen, werden die Arbeiten von den Abteilungen Werke in Flawil und Degersheim bei einem Gartenbauunternehmen in Auftrag gegeben und dem Grundeigentümer verrechnet. Ein Ersatzanspruch kann nicht geltend gemacht werden.