Gerne erinnern wir die Grundbesitzer und Anstösser an die Pflicht, die nötigen Rückschnitte an überragenden oder sichtbehindernden Ästen, Sträuchern und Bäumen auf die gesetzlichen Abstände vorzunehmen oder ausführen zu lassen. Wo die Besitzer ihren Pflichten nicht nachkommen, werden die Arbeiten von den Abteilungen Werke in Flawil und Degersheim bei einem Gartenbauunternehmen in Auftrag gegeben und dem Grundeigentümer verrechnet. Ein Ersatzanspruch kann nicht geltend gemacht werden.
PolitikDegersheim
Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern
Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreibt das Strassengesetz unter anderem vor, dass der freie Lichtraum über Strassen mindestens 4.50 m und über Trottoirs mindestens 2.50 m zu betragen hat.
Publikation unterstützt mit aiscribo-KI
präsentiert von



